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Klare Definition, damit du weißt, wann deine Versicherung zahlt.

Als Operation im Sinne einer Pferde-OP-Versicherung gilt jeder chirurgische Eingriff unter Vollnarkose oder Sedierung,
bei dem Gewebe geöffnet, entfernt oder genäht wird.
Solche Eingriffe erfordern in der Regel eine sterile Umgebung und tierärztliche Nachsorge.

Typische versicherte Eingriffe sind:

  • Kolik-Operationen
  • Frakturbehandlungen und Gelenkoperationen
  • Augenoperationen (z. B. Hornhaut, Linse)
  • Tumor- oder Weichteiloperationen
  • Kaiserschnitte oder Notoperationen

Nicht als Operation gelten:

  • einfache Wundbehandlungen oder Injektionen ohne Narkose,
  • Zahnpflege oder Routineeingriffe,
  • Physiotherapie oder Diagnostik (diese sind Teil der Krankenversicherung, nicht OP-Versicherung).

💡 Beispiel:
Wenn dein Pferd wegen einer Kolik operiert werden muss,
übernimmt die OP-Versicherung die Kosten für Operation, Narkose, Klinikaufenthalt und Nachsorge.
Eine oberflächliche Wundversorgung hingegen fällt nicht darunter.

💡 Tipp:
Achte auf die Tarifbeschreibung: Nur wenn ausdrücklich von einer Operation unter Narkose die Rede ist,
besteht Anspruch auf Kostenerstattung.

Mit TierSicher24 findest du Tarife, die klare Definitionen und faire Bedingungen bieten –
damit du im Ernstfall genau weißt, wann dein Pferd geschützt ist.


Die Definition des Begriffs „Operation“ richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters.
Leistungsumfänge und Erstattungen können je nach Tarif variieren.
Maßgeblich sind ausschließlich die gültigen Vertragsbedingungen unserer Versicherungspartner.
VENNAS GmbH handelt als unabhängiger Versicherungsmakler im Auftrag ihrer Versicherungspartner.
Alle Angaben ohne Gewähr.


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