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Wann dein Hund wirklich versichert ist – alles über den Versicherungsbeginn.

Bei fast allen Hundeversicherungen gilt eine Wartezeit, bevor der volle Schutz aktiv wird.
Diese beträgt – je nach Anbieter und Tarif* – in der Regel 30 Tage ab Vertragsbeginn.

Der Zweck der Wartezeit ist, sicherzustellen, dass der Hund beim Abschluss gesund ist
und keine bestehenden Krankheiten verschwiegen werden.

💡 Ausnahme:
Bei Unfällen gilt der Versicherungsschutz sofort, ohne Wartezeit.
Das bedeutet: Wenn dein Hund direkt nach Abschluss verletzt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten ab dem ersten Tag.

💡 Beispiel:
Wenn dein Hund kurz nach Vertragsabschluss an einer Magenverstimmung erkrankt,
besteht während der Wartezeit noch kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Nach Ablauf dieser Frist sind jedoch alle neuen Erkrankungen je nach Tarif abgedeckt.

💡 Tipp:
Schließe die Versicherung rechtzeitig ab – am besten, solange dein Hund jung und gesund ist.
So greift der Schutz, sobald du ihn wirklich brauchst.

Mit TierSicher24 findest du Tarife mit kurzen Wartezeiten, sofortigem Unfallschutz
und klaren Leistungsbedingungen
, damit du dich immer sicher fühlen kannst.


Wartezeiten und Ausnahmen können je nach Anbieter, Tarif und Versicherungsbedingungen (AVB) variieren.
Maßgeblich sind ausschließlich die gültigen Vertragsbedingungen unserer Versicherungspartner.
VENNAS GmbH handelt als unabhängiger Versicherungsmakler im Auftrag ihrer Versicherungspartner.
Alle Angaben ohne Gewähr.


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