
Was du über Vorerkrankungen bei Pferdeversicherungen wissen solltest.
Ein entscheidender Punkt beim Abschluss einer Pferdeversicherung ist der Umgang mit Vorerkrankungen –
also Krankheiten, Verletzungen oder Beschwerden, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden.
Grundsätzlich gilt:
Vorerkrankungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass Kosten für Behandlungen, die auf bereits bekannte gesundheitliche Probleme zurückzuführen sind,
nicht übernommen werden.
💡 Beispiel:
Wenn dein Pferd schon vor Vertragsabschluss an Arthrose oder Kolikneigung gelitten hat,
übernimmt die Versicherung dafür keine Kosten.
Tritt jedoch eine neue Erkrankung oder Verletzung nach Versicherungsbeginn auf,
werden die Kosten je nach Tarif vollständig erstattet.
💡 Tipp:
Mach beim Antrag ehrliche und vollständige Angaben zum Gesundheitszustand deines Pferdes.
Falsche oder unvollständige Angaben können später zur Ablehnung von Leistungen führen.
Einige Anbieter bieten Sonderregelungen an, wenn Vorerkrankungen tierärztlich stabil sind.
Mit TierSicher24 findest du Tarife, die klare Regeln und faire Bedingungen
für Vorerkrankungen festlegen – damit du genau weißt, wann dein Pferd abgesichert ist.
Die Behandlung von Vorerkrankungen richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters.
Bereits bekannte oder dokumentierte Krankheiten sind in der Regel ausgeschlossen,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Maßgeblich sind ausschließlich die gültigen Vertragsbedingungen unserer Versicherungspartner.
VENNAS GmbH handelt als unabhängiger Versicherungsmakler im Auftrag ihrer Versicherungspartner.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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