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Was du über Vorerkrankungen bei der Hundeversicherung wissen solltest.

Ein wichtiger Punkt bei jeder Hundeversicherung ist die Frage nach Vorerkrankungen
also nach gesundheitlichen Problemen, die bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren.

Grundsätzlich gilt:
Vorerkrankungen und chronische Krankheiten sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass Behandlungen, die auf eine bereits bekannte Erkrankung zurückzuführen sind,
nicht erstattet werden.

💡 Beispiel:
Leidet dein Hund bereits vor Vertragsabschluss an Arthrose, Allergien oder Herzproblemen,
werden diese Diagnosen nicht rückwirkend übernommen.
Treten jedoch neue Krankheiten oder Verletzungen nach Versicherungsbeginn auf,
übernimmt die Versicherung die Kosten gemäß deinem Tarif.

💡 Tipp:
Mach beim Antrag ehrliche und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand deines Hundes.
Unvollständige oder falsche Angaben können zu einer Leistungsablehnung führen.
Einige Anbieter bieten Sondertarife, die leichte Vorerkrankungen unter bestimmten Bedingungen mitversichern.

Mit TierSicher24 findest du Tarife mit klar definierten und fairen Regeln
für den Umgang mit Vorerkrankungen – so weißt du genau, wann dein Hund geschützt ist.


Die Behandlung von Vorerkrankungen richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters.
Bereits bestehende oder bekannte Krankheiten sind in der Regel ausgeschlossen,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Maßgeblich sind ausschließlich die gültigen Vertragsbedingungen unserer Versicherungspartner.
VENNAS GmbH handelt als unabhängiger Versicherungsmakler im Auftrag ihrer Versicherungspartner.
Alle Angaben ohne Gewähr.


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